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EPBD 2024 kommt ins nationale Recht — Sind Sie vorbereitet?

Strengere Energieeffizienzanforderungen für Nichtwohngebäude sind keine ferne Zukunftsvision mehr. Die Fristen sind da.

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Regulatorischer Einblick

EPBD 2024 kommt ins nationale Recht – sind Sie bereit?

Strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden sind keine ferne Zukunft mehr. Die Fristen laufen bereits.

BASlink Redaktion | 23. Februar 2026 | 8 Min. Lesezeit

Kurzantwort

Die überarbeitete EPBD führt — getrieben durch den Europäischen Green Deal — deutlich strengere Anforderungen für Nichtwohngebäude ein, um die Energieeffizienz in Europa zu verbessern. Die Mitgliedstaaten müssen diese Regelungen bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Da Heizung, Kühlung und Lüftung rund zwei Drittel der sektorbezogenen CO₂-Emissionen verursachen, verstärkt die Richtlinie die Sanierungspflichten erheblich — Compliance ist keine Option mehr, sondern dringend geboten.

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

  • Die überarbeitete EPBD 2024 ist die strengste Gebäudeenergierichtlinie in der Geschichte der EU.
  • Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.
  • Nichtwohngebäude mit mehr als 290 kW Nennleistung müssen bereits mit BACS ausgerüstet sein (Frist: 31. Dezember 2024).
  • Ab dem 31. Dezember 2029 gilt die 70-kW-Schwelle — dies betrifft die große Mehrheit aller Gewerbegebäude.
  • Es gibt keine Bestandsschutzregelungen — auch kürzlich sanierte Gebäude müssen die Anforderungen erfüllen.
  • Nichteinhaltung birgt das Risiko regulatorischer Strafen und direkter Wertverluste von Immobilien.

Das Szenario, mit dem viele Asset Manager bereits konfrontiert sind

Stellen Sie sich vor: Sie verwalten ein großes Bürogebäude und haben kürzlich in energieeffiziente Heizungs- und Kühlanlagen investiert. Alles scheint auf dem neuesten Stand — bis Sie feststellen, dass Ihr erst kürzlich saniertes Gebäude nach neuen europäischen Vorschriften möglicherweise weitere Nachrüstungen erfordert.

Für viele Asset Manager in Europa wird dieses Szenario zur Realität. Die überarbeitete Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) führt — angetrieben durch den Europäischen Green Deal — deutlich strengere Anforderungen ein, insbesondere für Nichtwohngebäude. Da Heizung, Kühlung und Lüftung für rund zwei Drittel der sektorbezogenen CO₂-Emissionen verantwortlich sind, ist die Einhaltung der Richtlinie keine Option mehr — sie ist dringend.

Was ist die EPBD? Die Energy Performance of Buildings Directive (Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie) ist das wichtigste EU-Gesetzgebungsinstrument zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Sie legt Mindeststandards fest, schreibt Berichtspflichten vor und treibt die Einführung von Gebäudeautomation in allen Mitgliedstaaten voran.


Ein kurzer Rückblick: Die EPBD ist nicht neu

Die EPBD trat erstmals 2002 in Kraft, mit wesentlichen Aktualisierungen in den Jahren 2010 und 2018. Die Revision von 2024, die den Europäischen Green Deal berücksichtigt, ist die bisher weitreichendste Fassung. Für Gebäudeeigentümer und Asset Manager besteht die Herausforderung nicht nur darin, die neuen Regeln zu verstehen — sondern schnell genug zu handeln, um sie in die betriebliche Praxis zu integrieren.

EPBD 2002

Erster europäischer Rahmen für die Gebäudeenergieeffizienz. Einführung des Konzepts der Energieausweise (Energy Performance Certificates).

EPBD 2010 / 2018

Einführung des Niedrigstenergiegebäude-Standards (NZEB) sowie erweiterte Anforderungen an HLK-Systemprüfungen und -steuerungen.

EPBD 2024

Umfassendste Revision bis dato. Einführung von BACS-Pflichten, IEQ-Monitoring, SRI-Berichterstattung und automatischer Lichtsteuerung.


Warum der Zeitplan entscheidend ist

Viele Organisationen unterschätzen, wie schnell die Fristen näher rücken. Die folgende Tabelle gibt einen vollständigen Überblick über alle verbindlichen Meilensteine:

Meilenstein Datum Anforderung
Inkrafttreten 28. Mai 2024 EPBD 2024 tritt offiziell in der gesamten EU in Kraft.
Nationale Umsetzung 29. Mai 2026 Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die EPBD in nationales Recht integrieren (z. B. Aktualisierung des deutschen GEG).
IEQ & Renovierungspass 29. Mai 2026 Rechtliche Rahmenbedingungen für das IEQ-Monitoring und den Gebäuderenovierungspass müssen geschaffen sein.
BACS — 290-kW-Schwelle 31. Dez. 2024 Nichtwohngebäude mit Heizungs-/Klimaanlagen-Nennleistung über 290 kW müssen bereits mit BACS ausgestattet sein.
Smart Readiness Indicator 29. Mai 2027 Der SRI gilt für große Nichtwohngebäude mit einer HLK-Kapazität über 290 kW.
Lichtsteuerungsautomatik 31. Dez. 2027 Verpflichtende Installation automatischer Lichtsteuerung mit Präsenzerkennung in allen Nichtwohngebäuden.
BACS — 70-kW-Schwelle 31. Dez. 2029 Alle Nichtwohngebäude mit Nennleistung über 70 kW müssen mit BACS ausgestattet sein.

Dringend: Die Umsetzungsfrist vom 29. Mai 2026 ist weniger als vier Monate entfernt. Das nationale Recht folgt unmittelbar — Organisationen, die noch keine Compliance-Planung begonnen haben, sind bereits im Rückstand.


Das eigentliche Risiko: Kein Bestandsschutz und Stranded Assets

Ein entscheidendes Detail, das häufig übersehen wird: Die EPBD 2024 sieht keine Bestandsschutzregelungen vor. Selbst kürzlich sanierte Gebäude müssen die neuen Anforderungen an Automatisierung, Monitoring und Berichterstattung erfüllen.

Wann gilt die Verpflichtung zur Installation einer Gebäudeautomation?

„Nichteinhaltung bedeutet nicht nur regulatorische Strafen — sie kann auch zu Immobilienwertverlusten und plötzlichen, hohen Reinvestitionen in die digitale Infrastruktur führen."

Gebäude müssen für die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Berichterstattung von Energie- und IEQ-Daten gerüstet sein. Wer dies versäumt, riskiert den Rückstand — und die Entstehung von Stranded Assets in einem zunehmend regulierten Markt.

Regulatorische Strafen

Nicht konforme Gebäude sind nach Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mit Bußgeldern und behördlichen Maßnahmen konfrontiert.

Wertverlust der Immobilie

Gebäude, die die Automatisierungs- und Berichtsstandards nicht erfüllen, können an Marktwert verlieren und schwieriger zu vermieten oder zu verkaufen sein.

Stranded Assets

Ohne BACS- und IEQ-Compliance riskieren Gebäude, unvermietbar zu werden — da Mieter und Investoren zunehmend ESG-konforme Objekte bevorzugen.


Vorteile eines frühzeitigen Handelns

Leistungsvorteile

  • Kontinuierliches Energiemonitoring identifiziert Ineffizienzen und reduziert den Verbrauch in Echtzeit.
  • BACS-Integration ermöglicht automatisierte HLK- und Lichtanpassungen auf Basis von Belegungsdaten.
  • IEQ-Monitoring verbessert Luftqualität, thermischen Komfort und das Wohlbefinden der Nutzer.

Finanzielle Vorteile

  • Frühzeitige Investitionen in konforme Systeme vermeiden kostspielige Notaufrüstungen nach Fristablauf.
  • Energieeinsparungen senken direkt die Betriebskosten und verbessern das Nettobetriebsergebnis (NOI).
  • Zertifizierte, konforme Gebäude erzielen höhere Mieten und ziehen ESG-orientierte Mieter an.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Die Annahme, dass kürzliche Sanierungen ausreichen. Die EPBD 2024 verlangt spezifische Automatisierungs- und Berichtsfähigkeiten — ein neuer Kessel allein garantiert keine Compliance.
  • Warten auf die Veröffentlichung des nationalen Gesetzes. Die Umsetzung ist eine Formalität — die Anforderungen sind bereits definiert und die Uhr läuft.
  • Unterschätzung der 70-kW-Schwelle. Viele Asset Manager konzentrieren sich auf die 290-kW-Frist und unterschätzen das Ausmaß der Auswirkungen, wenn die 70-kW-Regelung 2029 in Kraft tritt.
  • BACS als bloße Pflichterfüllung betrachten. Ein konformes Gebäudeautomationssystem muss kontinuierliches Monitoring, Protokollierung und Benchmarking ermöglichen — nicht nur einfache Schaltvorgänge.

BACS-Anforderungen: 290-kW- vs. 70-kW-Schwelle im Vergleich

Merkmal 290-kW-Schwelle 70-kW-Schwelle
Compliance-Frist 31. Dez. 2024 (BACS) / Mai 2027 (SRI) 31. Dez. 2029
Betroffene Gebäude Große Gewerbe- und Industriegebäude Großteil des Nichtwohngebäudebestands
BACS verpflichtend Ja Ja
SRI-Berichterstattung Ja (ab Mai 2027) Gemäß nationalem Recht zu klären
IEQ-Monitoring Ja Ja
Lichtsteuerungsautomatik Ja (ab Dez. 2027) Ja (ab Dez. 2027)

Wer muss jetzt handeln?

Asset Manager

Verantwortlich für die Compliance im gesamten Portfolio. Müssen alle Gebäude anhand der kW-Schwellenwerte prüfen und die BACS-Beschaffung sofort einleiten.

Gebäudeeigentümer

Direkt haftbar bei Nichteinhaltung. Müssen sicherstellen, dass die technischen Anlagen die BACS-, IEQ- und Lichtautomatisierungsanforderungen vor den Fristen erfüllen.

Facility Manager

Verantwortlich für den täglichen Betrieb. Müssen in der Lage sein, konforme BACS- und Berichtsinfrastrukturen zu konfigurieren und zu betreiben.

Systemintegratoren

Stark nachgefragt, da Gebäude auf Nachrüstung drängen. Kenntnisse offener Standards (BACnet, KNX, NLC) und konformer Plattformen sind essenziell.


Häufig gestellte Fragen

EPBD steht für Energy Performance of Buildings Directive (Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie). Sie ist das wichtigste EU-Gesetzgebungsinstrument zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz, Reduzierung von CO₂-Emissionen und Dekarbonisierung des europäischen Gebäudebestands.

Ja. Die EPBD 2024 sieht keine Bestandsschutzregelungen vor. Selbst Gebäude, die nach der vorherigen Richtlinie saniert wurden, müssen die neuen BACS-, IEQ-Monitoring- und Berichtsanforderungen bis zu den jeweiligen Fristen erfüllen.

Ein Building Automation and Control System (Gebäudeautomations- und Steuersystem) ermöglicht die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und das Benchmarking des Energieverbrauchs und der Raumluftqualität eines Gebäudes. Die EPBD 2024 schreibt BACS vor, um sicherzustellen, dass Gebäude eine laufende Compliance und Energieoptimierung nachweisen können.

Der SRI ist ein neues Bewertungssystem, das die Fähigkeit eines Gebäudes bewertet, seinen Betrieb an die Bedürfnisse der Nutzer und des Energienetzes anzupassen. Er gilt ab dem 29. Mai 2027 für große Nichtwohngebäude mit einer HLK-Kapazität über 290 kW.

Nichteinhaltung führt zu regulatorischen Strafen nach nationalem Recht. Darüber hinaus riskieren nicht konforme Gebäude eine Wertminderung, geringere Attraktivität für Mieter sowie den Status als Stranded Asset — insbesondere da ESG-Anforderungen auf den Finanz- und Immobilienmärkten weiter zunehmen.


Fazit

Zusammenfassung

Die überarbeitete EPBD 2024 ist die umfassendste Gebäudeenergierichtlinie, die die EU je eingeführt hat. Sie verpflichtet Nichtwohngebäude zur Einführung von BACS, IEQ-Monitoring und automatischer Lichtsteuerung — ohne Ausnahmen für kürzlich sanierte Objekte. Mit der nationalen Umsetzungspflicht bis zum 29. Mai 2026 und weiteren technischen Fristen bis 2029 ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln. Frühzeitige Maßnahmen schützen den Immobilienwert, senken Betriebskosten und sichern die langfristige regulatorische Compliance.

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