Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD erklärt
Angetrieben durch den Europäischen Green Deal führt die überarbeitete EPBD strengere Anforderungen für Nichtwohngebäude ein, um die Energieeffizienz in ganz Europa zu verbessern. Die Mitgliedstaaten müssen diese Regeln bis Mai 2026 umsetzen. Da Heizung, Kühlung und Lüftung zwei Drittel der sektorspezifischen CO2-Emissionen verursachen, erhöht die Richtlinie die Renovierungspflichten erheblich — wodurch die Einhaltung dringend und nicht optional wird.
Die EPBD trat erstmals 2002 in die europäische Gesetzgebung ein, mit bedeutenden Aktualisierungen in den Jahren 2010 und 2018. Die Revision von 2024, geprägt durch den Europäischen Green Deal, stellt die bislang strengste Ausführung dar. Für Gebäudeeigentümer und Asset Manager besteht die Herausforderung nicht nur darin, diese neuen Regeln zu verstehen — sondern schnell genug zu handeln, um sie in die operative Realität zu integrieren.
Für weitere Details lesen Sie unseren Blogartikel über EPBD
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